Auftriebsvorschriften
Anmeldeschluss:
Anmeldeschluss für Tiere ist der 23.01.2023
Veterinärbestimmungen:
Es dürfen nur Kameliden auf das Veranstaltungsgelände verbracht werden, für welche die für die Schau vorgeschriebene, Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung zur Teilnahme von Kamelieden an der Internationalen Alpaka Expo von 2.-5. Februar 2023 vollständig ausgefüllt vorliegt und alle dort geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.
Zusätzlich müssen Tiere mit Herkunft aus einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem TRACES-Zeugnis begleitet sein. Die Bescheinigungen sind vor dem Entladen dem für den Auftrieb verantwortlichen Personal vorzulegen.
Tierbezogene Bestimmungen:
- Teilnahmeberechtigt sind Tiere welche 180 Tage vor Beginn der Show geboren wurden.
- Die Tiere müssen mittels Microchip oder Ohrmarke(n) eindeutig gekennzeichnet sein.
- Es dürfen keine Tiere mit Krankheitserscheinungen oder seuchenverdächtige Tiere aufgetrieben werden.
- Wir empfehlen Tiere 7 Tage vor Auftrieb zur Veranstaltung, spätestens jedoch am Auftriebstag, mit einem Repellent zu behandeln.
- Fahrzeuge und Behältnisse, die zur Beförderung von Ausstellungstieren benutzt werden, sowie mitgebrachte Gegenstände, müssen unmittelbar vor der Anlieferung gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
- Die genauen Auftriebszeiten werden den Tierausstellern rechtzeitig bekanntgegeben.
- In einer Tierbox (3x3m) dürfen maximal 3 Tiere eingestallt werden.
- Während der Veranstaltung muss gewährleistet sein, dass jedes Tier jederzeit Zugang zu Wasser und Heu in ausreichender Menge und Qualität hat.
- Tiere dürfen weder in der Box noch am Weg zum Showring an Gittern oder sonstigen Gegenständen angebunden gehalten werden.
- Nach Beendigung der Schau sind die zur Unterbringung bereitgestellten Boxen zu reinigen. Mist, Futterreste und die Einstreu sind in den bereitgestellten Container zu entsorgen.
- Die Startnummern sind in die Box am Mittelgang einzuwerfen. Für nicht rückerstattete Startnummern wird eine Kaution von €3 verrechnet.
- Alle bei den Ausstellungstieren auftretenden Krankheitserscheinungen, Verletzungen, etc., sind unverzüglich dem Veranstalter zu melden. Dieser informiert den zuständigen Tierarzt.
- Die für den Veranstaltungsort zuständige Veterinärbehörde ist das Graz Gesundheitsamt
Referat für Veterinärangelegenheiten
Telefon +43 316 872 3281
E-Mail: veterinaerreferat@stadt.graz.at Mag. Lisa Schatz - Alexander Eisl (Zuchtwart; 0650 91 52 954) und Thomas Pötsch (Präsident, 0664 40 36 590) sind Ansprechpartner für alle auftretenden Fragen.
Allgemeine Bestimmungen:
- Den Anweisungen des Veranstalters und insbesondere des Hallenpersonales ist unbedingt Folge zu leisten.
- Jeder Züchter findet in einer seiner Boxen ein Informationssackerl mit folgenden Inhalt: Startnummern, Ausstellerkatalog, Infomationsblatt, 2 Ausstellerbänder (sollten sie mehr Ausstellerbänder benötigen, können sie diese am Info Stand in der Halle A erwerben.)