Auftriebsvorschriften

Anmeldeschluss:

Anmeldeschluss für Tiere ist der 23.01.2023

Veterinärbestimmungen:

Es dürfen nur Kameliden auf das Veranstaltungsgelände verbracht werden, für welche die für die Schau vorgeschriebene, Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung zur Teilnahme von Kamelieden an der Internationalen Alpaka Expo von 2.-5. Februar 2023 vollständig ausgefüllt vorliegt und alle dort geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.

Zusätzlich müssen Tiere mit Herkunft aus einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem TRACES-Zeugnis begleitet sein. Die Bescheinigungen sind vor dem Entladen dem für den Auftrieb verantwortlichen Personal vorzulegen.

 

Tierbezogene Bestimmungen:

  1. Teilnahmeberechtigt sind Tiere welche 180 Tage vor Beginn der Show geboren wurden.
  2. Die Tiere müssen mittels Microchip oder Ohrmarke(n) eindeutig gekennzeichnet sein.
  3. Es dürfen keine Tiere mit Krankheitserscheinungen oder seuchenverdächtige Tiere aufgetrieben werden.
  4. Wir empfehlen Tiere 7 Tage vor Auftrieb zur Veranstaltung, spätestens jedoch am Auftriebstag, mit einem Repellent zu behandeln.
  5. Fahrzeuge und Behältnisse, die zur Beförderung von Ausstellungstieren benutzt werden, sowie mitgebrachte Gegenstände, müssen unmittelbar vor der Anlieferung gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
  6. Die genauen Auftriebszeiten werden den Tierausstellern rechtzeitig bekanntgegeben.
  7. In einer Tierbox (3x3m) dürfen maximal 3 Tiere eingestallt werden.
  8.  Während der Veranstaltung muss gewährleistet sein, dass jedes Tier jederzeit Zugang zu Wasser und Heu in ausreichender Menge und Qualität hat.
  9. Tiere dürfen weder in der Box noch am Weg zum Showring an Gittern oder sonstigen Gegenständen angebunden gehalten werden.
  10. Nach Beendigung der Schau sind die zur Unterbringung bereitgestellten Boxen zu reinigen. Mist, Futterreste und die Einstreu sind in den bereitgestellten Container zu entsorgen.
  11. Die Startnummern sind in die Box am Mittelgang einzuwerfen. Für nicht rückerstattete Startnummern wird eine Kaution von €3 verrechnet.
  12. Alle bei den Ausstellungstieren auftretenden Krankheitserscheinungen, Verletzungen, etc., sind unverzüglich dem Veranstalter zu melden. Dieser informiert den zuständigen Tierarzt.
  13. Die für den Veranstaltungsort zuständige Veterinärbehörde ist das Graz Gesundheitsamt
    Referat für Veterinärangelegenheiten
    Telefon +43  316 872 3281
    E-Mail: veterinaerreferat@stadt.graz.at  Mag. Lisa Schatz
  14. Alexander Eisl (Zuchtwart; 0650 91 52 954) und Thomas Pötsch (Präsident, 0664 40 36 590) sind Ansprechpartner für alle auftretenden Fragen.

Allgemeine Bestimmungen:

  1. Den Anweisungen des Veranstalters und insbesondere des Hallenpersonales ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Jeder Züchter findet in einer seiner Boxen ein Informationssackerl mit folgenden Inhalt: Startnummern, Ausstellerkatalog, Infomationsblatt, 2 Ausstellerbänder (sollten sie mehr Ausstellerbänder benötigen, können sie diese am Info Stand in der Halle A  erwerben.)