Auftriebsvorschriften

Anmeldeschluss:

Anmeldeschluss für Tiere ist der 17.01.2025

Veterinärbestimmungen:

Es dürfen nur Kameliden auf das Veranstaltungsgelände verbracht werden, für welche die für die Schau vorgeschriebene, Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung zur Teilnahme von Kamelieden an der Internationalen Alpaka Expo von 14.-16. Februar 2025 vollständig ausgefüllt vorliegt und alle dort geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.

Zusätzlich müssen Tiere mit Herkunft aus einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem TRACES-Zeugnis begleitet sein. Die Bescheinigungen sind vor dem Entladen dem für den Auftrieb verantwortlichen Personal vorzulegen.

 

Tierbezogene Bestimmungen:

  1. Teilnahmeberechtigt sind Tiere welche 190 Tage vor Beginn der Show geboren wurden. (Stichtag 8. August 2024)
  2. Die Tiere müssen mittels Microchip oder Ohrmarke(n) eindeutig gekennzeichnet sein.
  3. Es dürfen keine Tiere mit Krankheitserscheinungen oder seuchenverdächtige Tiere aufgetrieben werden.
  4. Wir empfehlen Tiere 7 Tage vor Auftrieb zur Veranstaltung, spätestens jedoch am Auftriebstag, mit einem Repellent zu behandeln.
  5. Fahrzeuge und Behältnisse, die zur Beförderung von Ausstellungstieren benutzt werden, sowie mitgebrachte Gegenstände, müssen unmittelbar vor der Anlieferung gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
  6. Die genauen Auftriebszeiten werden den Tierausstellern rechtzeitig bekanntgegeben (siehe Check In)
  7. In einer Tierbox (3x3m) dürfen maximal 3 Tiere eingestallt werden.
  8.  Während der Veranstaltung muss gewährleistet sein, dass jedes Tier jederzeit Zugang zu Wasser und Heu in ausreichender Menge und Qualität hat.
  9. Tiere dürfen weder in der Box noch am Weg zum Showring an Gittern oder sonstigen Gegenständen angebunden gehalten werden.
  10. Nach Beendigung der Schau sind die zur Unterbringung bereitgestellten Boxen zu reinigen. Mist, Futterreste und die Einstreu sind in den bereitgestellten Container zu entsorgen. Für nicht gereinigte Boxen wird eine Aufwandsentschädigung von € 30 je Box eingehoben.
  11. Die Startnummern sind am Ende der Veranstaltung in die Box am Mittelgang der Tierhalle einzuwerfen. Für nicht rückerstattete Startnummern wird eine Kaution von €3 verrechnet.
  12. Alle bei den Ausstellungstieren auftretenden Krankheitserscheinungen, Verletzungen, etc., sind unverzüglich dem Veranstalter zu melden. Dieser informiert den zuständigen Tierarzt.
  13. Einstall- und Ausstallzeiten sind genau einzuhalten (siehe Check in/out)
  14. Die für den Veranstaltungsort zuständige Veterinärbehörde ist das Grazer Gesundheitsamt, Referat für Veterinärangelegenheiten
    Telefon +43  316 872 3281
    E-Mail: veterinaerreferat@stadt.graz.at  Mag. Lisa Schatz
  15. Thomas Pötsch (ÖAZV Präsident, 0664 40 36 590) ist Ansprechpartner für alle auftretenden Fragen.

Allgemeine Bestimmungen:

  1. Den Anweisungen des Veranstalters und insbesondere des Hallenpersonales ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Jeder Züchter bekommt am ÖAZV Infostand ein Informationssackerl mit den Startnummern und dem Ausstellerkatalog.